Die EU-DSGVO ist weltweit die vielleicht stärkste und weitreichendste Verordnung für den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen.
Seit dem Tag ihres Inkrafttretens am 25. Mai 2018 verlangt die DSGVO von jedem Unternehmen, das Geschäfte mit in der EU ansässigen, natürlichen Personen betreibt, den Nachweis zahlreicher Mechanismen zum Schutz der personenbezogenen Daten von EU-Bürgern.
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